Zertifizierung - rechtliche Aspekte
Jeder Brandschutz-Elektrotüröffner muss ein Zertifikat besitzen
Die Vorschriften, die die Einführung von Elektro-Türöffnern zum Umsatz regeln, sind das Gesetz über Bauprodukte sowie die Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates (UE) Nr. 305/2011 (CPR 305/2011). Den Anforderungen der Verordnung 305/2011 unterliegen pflichtmäßig diejenigen Produkte, für die die harmonisierten Normen gelten. Für Elektro-Türöffner ist das die harmonisierte Norm PN-EN 14846:2010. Sie definiert die Methoden von Prüfungen betreffend Beständigkeit und Funktion der in Türen verwendeten Elektro-Türöffner, als auch bestimmt die Rolle der Prüfungs- und Zertifizierungseinheiten. Obwohl nicht alle Normen für Bauprodukte den Status von harmonisierten Normen haben, sind die Vorschriften im Falle der Elektro-Türöffner eindeutig und jeder Brandschutz-Elektrotüröffner muss sein Zertifikat haben.